Wiederbelebung & Respawn
§1 Die Feuerwehr darf erst wiederbeleben, wenn für ihn keine Gefahr besteht und er sich nicht mehr in einem offenen Gefecht befindet.
§2 Eine Wiederbelebung gilt als eine schwere Verletzung ohne Beeinträchtigung, ein Respawn gilt als schwere Verletzung mit Gedächtnisverlust (man kann sich an nicht erinnern, was vor 10 Min. passiert ist und darf sich auch nicht mehr in die Situation einmischen für 10 min, mit einem Abstand von min. 2 Km)
§3 Die Gewinnerpartei darf entscheiden, in welcher Reihenfolge wiederbelebt wird, eine Wiederbelebung darf jedoch nicht verboten werden.